Der Änderungsantrag dient lediglich einer Klarstellung und Konkretisierung. Durch die Anhebung der Menge, die als geringe Menge gilt (="Freigrenze") auf 10g, wurde der Cannabis-Konsum entkriminalisiert und nicht der Konsum sämtlicher „weicher Drogen“. Bei dieser Formulierung würde sich schon die Frage stellen, welche „weichen Drogen“ gemeint sind und was überhaupt als „weiche Drogen“ definiert ist. Die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsument*innen ist auf jeden Fall ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung!
Antrag: | Viel erreicht – und noch viel vor |
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Antragsteller*in: | Grüne Jugend Thüringen (dort beschlossen am: 07.03.2017) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 08.03.2017, 13:17 |
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